Solarförderung 2.0

  

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Eigenkapitalbedarf (3 von 12)

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3. Erläuterungen zu den Optimierungszielen und zum Berechnungsmodell

  

Welchen Zweck verfolgen die Optimierungsziele ?

  1. Die Minimierung der Kapitalabflüsse an Kreditinstitute verfolgt das Ziel, durch möglichst geringe Nebenkosten günstig Strom zu produzieren.
  2. Die Maximierung der Rentabilität für die Volkswirtschaft verfolgt das Ziel, mit dem geringstmöglichen Aufwand den größten Nutzen für die Gemeinschaft zu erzeugen. In Bezug auf Photovoltaikinstallationen bedeutet dies, dass die Stromkostensteigerungen in der Investitionsphase möglichst gering oder Null sein sollen und die Gesellschaft langfristig vom Strompreissenkungspotential der Photovoltaik profitieren kann.
  3. Die Begrenzung des erforderlichen Eigenkapitals beim Photovoltaikbetreiber auf 100 Euro verfolgt das Ziel, auch einkommensschwächeren Photovoltaikfreunden die Installation einer Photovoltaikanlage zu ermöglichen.

Worauf basiert das Berechnungsmodell ?

Im Zentrum steht beim Berechnungsmodell das volkswirtschaftliche Interesse zur Senkung der Strompreise. Wie noch gezeigt wird, kann Photovoltaik mit geeigneten Rahmenbedingungen hervorragend zur Strompreissenkung eingesetzt werden.

Gleichzeitig ist die Volkswirtschaft auf die Bereitschaft von genügend Interessenten zum Betrieb von Photovoltaikanlagen angewiesen. Dieses Ziel kann erreicht werden, wenn den Betreibern ein Vorteil geboten wird. Vorstellbar ist beispielsweise, dass Interessenten gern selbst sauberen Strom erzeugen und verbrauchen möchten.

 

Wie funktioniert die Berechnung ?

Bei Photovoltaikerwerb werden zwei Konten angelegt, die immer im positiven Bereich geführt werden sollen. Beide Konten werden mit dem Zinssatz für Festgeldanlagen verzinst. Das eine Konto gehört der Volkswirtschaft und das andere dem Photovoltaikbetreiber.

Damit die Konten zu keinem Zeitpunkt in den negativen Bereich rutschen, muss zum Investitionsbeginn gegebenenfalls ein genau bestimmter Eigenkapitalbetrag eingezahlt werden.

Dem Guthabenkonto der Volkswirtschaft werden gezahlte Steuern, Strompreissenkungen und Festgeldzinsen gutgeschrieben. Erstattete Steuern und Strompreiserhöhungen werden vom Konto der Volkswirtschaft abgebucht.

Dem Guthabenkonto des Betreibers werden Einnahmen aus Stromverkauf, Steuererstattungen und Festgeldzinsen gutgeschrieben. Ausgaben zum Anlagenbetrieb, zur Finanzierung und Steuerzahlungen werden vom Konto des Betreibers abgebucht.

 

Was wird im Berechnungsmodell nicht berücksichtigt ?

Die Berechnung berücksichtigt nicht folgende positive volkswirtschaftliche Effekte,

  1. die durch Beschäftigung während der Produktion und Installation von Photovoltaikkomponenten bzw. Anlagen entstehen,
  2. die durch Senkung der Spitzenlaststrompreise während der Mittagszeit entstehen,
  3. die durch vermiedene Schwermetall-Emissionen bei der Kohleverstromung entstehen,
  4. die durch vermiedene Kosten für Abriss und Rekultivierung von Landschaften beim Braunkohletagebau entstehen,
  5. die durch vermiedene Kosten beim Abbau von Uran und der Aufbewahrung bzw. Entsorgung von Atommüll entstehen,
  6. die durch vermiedene Kosten beim Import von Brennstoffen entstehen,
  7. die durch andere vermiedene Kosten bzw. schwer eindeutig quantifizierbare Umweltschäden bei der Verstromung von fossilen und nuklearen Energieträgern entstehen.

Wie können die Berechnungsergebnisse interpretiert werden ?

Nicht zuletzt aufgrund der oben erwähnten eingeschränkten Berücksichtigung von positiven volkswirtschaftlichen Effekten können die Berechnungsergebnisse als pessimistische Abschätzung für den volkswirtschaftlichen Nutzen angesehen werden.

 

Der erste Vergleich zwischen aktueller Vergütungsregelung und Alternativvorschlag bezüglich des erforderlichen Eigenkapitalbedarfs wird im nächsten Abschnitt ausgeführt.

 

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